Hinweise zum Erwerb von Eintrittskarten

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

 

  • Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
  • Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  • Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren bleibt vorbehalten.
  • Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  • Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  • Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittkarte und dem Veranstalter zustande.
  • Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  • Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  • Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  • Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.